Sonntag, 20 Mai 2012
 
 
Drucken E-Mail

Allgemeine Info:

Aufgrund des nationalen Gesetzes zur EU-Verordnung 303/2008 ist jeder Eingriff in den Kältemittelkreislauf - und damit auch jeder Anschlussvorgang – ausschließlich durch eine Klimafachkraft auszuführen.

Deshalb ist der Selbstanschluss der Kältemittelleitungen durch Laien nicht mehr erlaubt.

Dies gilt auch für Easy Quick Klimageräte, welche bisher vom Endverbrauch selber verschraubt und in Betrieb genommen werden durften - technisch hat sich jedoch nichts verändert.

Welche Kühlleistung in Wohnungen notwendig ist, lässt sich mit folgender Faustformel schnell ermitteln:
Pro zu kühlender m² Raumfläche entsprich ca. 80 Watt Kühlleistung des Klimagerätes.
Bei großen Fensterflächen (Südausrichtung) Wattleistung auf 110 W/m² erhöhen. Besondere interne Wärmelasten (EDV, Küche,.. sind nicht berücksichtigt)

Diese Formel kann bei Wintergärten nicht angewandt werden, dort wird meist ein vielfaches benötigt.

Zur genaueren Kühllastberechnung gehen Sie auf unsere Seite    Klima  -  Kühllastberechnung

scroll back to top